Bademodenmarken, die in die Europäische Union verkaufen, bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Textilsicherheit, Umweltvorschriften und Verbraucherschutz. Zwischen 2025 und 2030 wird sich ein verschärfter Rechtsrahmen entwickeln, der durch REACH-Chemikalienbeschränkungen, die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien, die Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR) sowie verbesserte Vorschriften für Umweltwerbung und Nachhaltigkeitsberichterstattung vorangetrieben wird.
Dieser Leitfaden konzentriert sich darauf, wie sich diese Regeln auf textile Bademode (Bikinis, Badeanzüge, Badehosen, Rashguards und Accessoires) auswirken, und fasst offizielle EU-Referenzen sowie praktische Werkzeuge für Hersteller, Marken und Beschaffungsbüros zusammen.
Inhalt
Wichtige Erkenntnisse für Bademodenmarken
Es gibt keine einzelne „EU-Verordnung 2025 für Bademode“. Die Compliance basiert auf einer Vielzahl bestehender und neuer Regeln: REACH, EUDR, die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie (EPR für Textilien), ESPR (Ökodesign & Digitale Produktpässe), CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung) und die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel (ECGT).
Für die Chemikaliensicherheit bleiben die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und ihre Beschränkungen in Anhang XVII das rechtliche Rückgrat für Bademodenmaterialien, Drucke und Besatzteile.
Gemäß der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis 2028 harmonisierte EPR-Systeme für Textilien einführen, wodurch Marken finanziell für das Textilabfallmanagement verantwortlich werden.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) führt die Sorgfaltspflicht für bestimmte Rohstoffe ein; Zeitpläne und Geltungsbereich entwickeln sich und unterliegen jüngsten Verzögerungsvorschlägen, sodass Marken offizielle Updates überwachen müssen.
Die ECGT-Richtlinie (EU) 2024/825 gilt ab dem 27. September 2026 und verschärft die Vorschriften für allgemeine Umweltwerbung und Nachhaltigkeitsbotschaften erheblich.
Die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) wird schrittweise obligatorische Digitale Produktpässe (DPPs) und Ökodesign-Regeln für Textilien einführen – wobei delegierte Rechtsakte und produktspezifische Regeln ab der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts erwartet werden.
Einzelhändler fordern zunehmend ein Compliance-Paket: Prüfberichte, Zertifikate, Sorgfaltspflichtdokumente und Nachhaltigkeitsdaten, die mit jedem Bademodenstil verknüpft sind.
YMYL-Hinweis (Your Money, Your Life – Compliance): Alle nachstehenden regulatorischen Verweise beziehen sich auf offizielle EU- oder anerkannte Rechts-/Kommentarquellen, und jeder Abschnitt unterscheidet klar zwischen geltendem Recht, angenommenen, aber noch nicht anwendbaren Regeln und Vorschlägen/laufenden Verhandlungen.
1. EU-Regulierungslandschaft (2025–2030)
1.1 Zentrale Verordnungen & Richtlinien für Bademode
Instrument | Zweck für Textilien/Bademode | Status (Stand Nov 2025) |
|---|---|---|
REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) | Registrierung, Beschränkungen und Zulassungen von Chemikalien. Anhang XVII enthält Grenzwerte für bestimmte Substanzen in Textilien und Bekleidung. | In Kraft; wird regelmäßig durch Änderungen und neue Beschränkungen aktualisiert. |
Änderungen zu Anhang XVII (z.B. Verordnung (EU) 2018/1513) | Einführung spezifischer Beschränkungen für karzinogene, mutagene oder reproduktionstoxische (CMR) Stoffe in Kleidung und Textilien, relevant für Drucke, Farbstoffe und Appreturen in Bademode. | In Kraft; weitere Beschränkungen in Zukunft möglich. |
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) | Sorgfaltspflicht zur Entwaldungsfreiheit für ausgewählte Rohstoffe (z.B. Kautschuk, Leder). Indirekt relevant, wenn Bademode regulierte Materialien oder Verpackungen enthält. | Angenommen; Umsetzungsdaten und mögliche Verzögerungen werden politisch diskutiert. |
Abfallrahmenrichtlinie – EPR-Änderungen für Textilien | Verpflichtet die Mitgliedstaaten, harmonisierte EPR-Systeme für Textilien, textilverwandte Produkte und Schuhwaren (einschließlich Bademode) einzurichten. | Angenommen; Mitgliedstaaten müssen Systeme bis 2028 schaffen und frühere Fristen für die getrennte Sammlung umsetzen. |
ECGT-Richtlinie (EU) 2024/825 | Ändert das Verbraucherrecht zur Beschränkung irreführender Umweltwerbung und zur Verbesserung der Informationen über Haltbarkeit/Reparierbarkeit. | In Kraft; muss bis zum 27. März 2026 umgesetzt werden; gilt ab dem 27. September 2026. |
ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) | Rahmen zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen und zur Einführung Digitaler Produktpässe (DPPs) für vorrangige Produktgruppen, einschließlich Textilien. | In Kraft; produktspezifische Regeln über delegierte Rechtsakte werden 2026–2030 erwartet. |
CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) | Erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für große und börsennotierte Unternehmen, einschließlich solcher in der Bekleidungsbranche. | In Kraft; gestaffelte Anwendung basierend auf Unternehmensgröße und Börsennotierung. |
Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltwerbung (COM(2023) 166) | Würde detaillierte Regeln zur Begründung und Kommunikation expliziter Umweltansprüche und Labels festlegen. | Vorschlag; Verhandlungen unterbrochen und Zukunft ungewiss. |
Für Bademodenmarken stellt sich nicht die praktische Frage „Gibt es eine spezielle Bademoden-Verordnung 2025?“, sondern vielmehr: Wie lassen sich diese horizontalen EU-Regeln zu einem funktionierenden Compliance-System für unsere Produkte kombinieren?
1.2 Produktumfang & Badespezifisches Risikoprofil
Einteilige Badeanzüge und Bikinis
Badehosen, Shorts und Slips für Männer und Jungen
Rashguards, UV-Shirts und Surfoberteile
Textilaccessoires, die als Teil von Bademoden-Sets verkauft werden (z.B. Pareos, Textilmützen)
Zu den häufigsten Risikofaktoren für diese Produkte gehören ein hoher Elastananteil, intensive Farben, weiche Kunststoffdrucke oder -logos sowie die zunehmende Verwendung von recycelten Synthetikmaterialien, die „Altlasten“-Chemikalien enthalten können.
2. Obligatorische Compliance-Anforderungen
2.1 Chemikaliensicherheit unter REACH
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist die primäre Rechtsgrundlage für Chemikalien in Bademode. Für Textilien gehören zu den wichtigsten Elementen:
Beschränkungen in Anhang XVII (z.B. über die Verordnung (EU) 2018/1513), die bestimmte CMR-Stoffe in Kleidung und Textilien begrenzen.
Beschränkungen von Phthalaten, Blei, Cadmium und anderen Substanzen in Kunststoff- oder Metallkomponenten.
Beschränkungen bestimmter PFAS (z.B. PFOA) in Beschichtungen und Appreturen, wobei weitere PFAS-Maßnahmen in Planung sind.
Praktische Auswirkungen für Bademode
Hochelastische Stoffe (Polyamid + Elastan) müssen auf Farbstoffe, Appreturen und Weichmacher geprüft werden.
Gummidrucke, Logos, Kordeln, Stopper und Knebel müssen auf Phthalate und Schwermetalle überprüft werden.
Recycelte Synthetikmaterialien erfordern eine strenge Lieferantenprüfung, um verbotene Altlasten zu vermeiden.
Expertentipp: Führen Sie eine bademodenspezifische Liste eingeschränkter Substanzen (RSL), die mit den Einträgen in REACH Anhang XVII und den relevanten Kandidatenlisten-Stoffen mit besonders hohem Risiko (SVHCs) abgeglichen wird.
2.2 Nanomaterialien
Einige Leistungs-Appreturen (UV-Schutz, Wasserabweisung, antibakterielle Ausrüstung) können Nanomaterialien enthalten. Wenn Nanoformen verwendet werden, sollten Marken:
prüfen, ob die Materialien unter die EU-Definition für Nanomaterialien fallen.
nanospezifische Sicherheitsdokumentationen und Expositionszenarien von Lieferanten anfordern.
die potenzielle Freisetzung während des Waschens, Tragens und am Ende des Lebenszyklus bewerten.
Kennzeichnung und Dokumentation mit REACH und allen sektorspezifischen Nanovorschriften abstimmen.
2.3 EPR für Textilien unter der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie
Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie führen eine harmonisierte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in der gesamten EU ein. Bademodenmarken, die Produkte erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, werden letztendlich:
sich in den Mitgliedstaaten, in denen sie verkaufen, als „Hersteller“ registrieren.
finanziell zu Sammel-, Sortier-, Wiederverwendungs- und Recyclingsystemen beitragen.
die in Verkehr gebrachten Mengen nach Produktkategorie und manchmal nach Faserart melden.
Die Mitgliedstaaten müssen bis April 2028 harmonisierte EPR-Systeme für Textilien einrichten, mit früheren Meilensteinen für die getrennte Sammlung und die nationale Umsetzung. Frankreich, die Niederlande und mehrere andere Länder betreiben bereits EPR-Systeme für Textilien, die als Modell für zukünftige EU-weite Praktiken dienen können.
2.4 EUDR & Sorgfaltspflicht für Rohmaterialien (Überblick)
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt primär auf Rohstoffe wie Kakao, Kaffee, Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kautschuk und Holz ab. Für Bademode wird sie relevant, wenn:
Materialien von der EUDR erfasste Rohstoffe (z.B. Naturkautschuk oder spezifische Lederkomponenten) enthalten.
Verpackungen oder Kleiderbügel holzbasierte Produkte im Geltungsbereich verwenden.
die Marke vertikal integriert ist und erfasste Rohstoffe direkt in die EU importiert.
Anwendungsdaten und Durchsetzung unterliegen laufenden politischen Diskussionen und möglichen Verzögerungen, wobei jüngste Vorschläge und Presseberichte Verschiebungen in den Zeitplänen und Durchsetzungsphasen andeuten. Marken sollten offizielle Kommissions-Updates verfolgen und sich darauf vorbereiten:
Lieferketten für alle EUDR-relevanten Rohstoffe zu kartieren.
Geolokationsdaten und Nachweise der „Entwaldungsfreiheit“ bei Bedarf zu sammeln.
EUDR-Prüfungen in umfassendere ESG- und Menschenrechts-Sorgfaltspflichtsysteme zu integrieren.
2.5 Umweltwerbung & Marketing-Compliance (ECGT & Green Claims)
Die ECGT-Richtlinie (EU) 2024/825 ändert zentrale Verbrauchergesetze, um Greenwashing zu bekämpfen. Wesentliche Auswirkungen auf das Marketing von Bademode sind:
Generische Umweltangaben wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ werden faktisch verboten, es sei denn, sie werden durch belastbare, spezifische Nachweise gestützt.
Strengere Anforderungen an Nachhaltigkeitslabels und freiwillige Kennzeichen, die an Etiketten oder auf Websites verwendet werden.
Eine genauere Prüfung von Angaben zur Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit und klimabezogenen Aussagen in Produktbeschreibungen.
Die Mitgliedstaaten müssen die ECGT-Regeln bis zum 27. März 2026 umsetzen, und sie gelten in der gesamten EU ab dem 27. September 2026.
Unabhängig davon zielt die vorgeschlagene Richtlinie über Umweltwerbung darauf ab, detaillierte Regeln zur Begründung und Kommunikation expliziter Umweltansprüche festzulegen, doch die Verhandlungen wurden ausgesetzt und ihre Zukunft bleibt ungewiss.
3. Nachhaltiges Bademodendesign & Kreislaufwirtschaft
3.1 Ökodesign unter ESPR
Die Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR) schafft einen Rahmen zur Festlegung produktspezifischer Nachhaltigkeitsanforderungen. Für Textilien wird erwartet, dass zukünftige delegierte Rechtsakte folgende Punkte behandeln werden:
Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Farbechtheit.
Grenzwerte für recycelte Inhalte (sofern angemessen und technisch machbar).
Design für Demontage, Reparatur und Recycling.
Beschränkungen der Vernichtung unverkaufter Waren.
Die Umsetzung für Textilien wird schrittweise ab 2027 erwartet, sobald delegierte Rechtsakte angenommen und die Umsetzungsfristen abgelaufen sind.
3.2 Materialauswahl für Bademode
Beim Ökodesign für Bademode geht es nicht nur um die Umweltbewertung; es muss auch die Leistung (Dehnungsrückgewinnung, UV-Beständigkeit, Chlorbeständigkeit, Opazität) erhalten bleiben. Praktische Strategien umfassen:
Auswahl hochwertiger Polyamid- oder Polyester-Mischungen mit nachgewiesener Haltbarkeit.
Verwendung zertifizierter recycelter Fasern (z.B. GRS-zertifiziert), bei denen die chemische Qualität kontrolliert wird.
Minimierung von Faservermischungen, die das Recycling erschweren, oder Verwendung von „Monomaterial plus minimalem Elastan“-Konstruktionen.
Reduzierung unnötiger Drucke, Folien und Besatzteile aus verschiedenen Materialien, die das Recycling komplizieren.
3.3 Kennzeichnung & Verbraucheranweisungen
Die EU-Textilkennzeichnungsregeln erfordern eine genaue Angabe der Faserzusammensetzung. Über dieses Minimum hinaus sollten Bademodenmarken:
klare Pflegeanweisungen bereitstellen, die die Lebensdauer des Kleidungsstücks verlängern (z.B. nach Gebrauch im gechlorten Pool spülen, nicht im Trockner trocknen).
erklären, ob Artikel repariert, weiterverkauft oder an Rücknahmeprogramme zurückgegeben werden können.
Pflege- und Entsorgungsanweisungen mit Ihrem zukünftigen Digitalen Produktpass oder der Online-Produktseite verknüpfen.
Etikett-Tipp: Kombinieren Sie ein prägnantes Pflegeetikett im Kleidungsstück mit einem QR-Code, der zu detaillierten Pflege-, Haltbarkeits- und Nachhaltigkeitsinformationen online führt, bereit zur Abstimmung mit den DPP-Anforderungen.
4. Zertifizierungen, Dokumentation & Digitale Produktpässe
4.1 Freiwillige Zertifizierungen, die häufig für Bademode verwendet werden
Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, erhöhen unabhängige Zertifizierungen die Glaubwürdigkeit bei EU-Käufern erheblich:
OEKO-TEX® STANDARD 100 – Chemikaliensicherheit auf Produktebene.
Global Recycled Standard (GRS) – Überprüfung von Recyclinganteil und Lieferkettennachweis.
EU-Ecolabel – Lebenszyklusbasierte Umweltleistungskriterien.
Higg Index Tools – Umwelt- und Sozialkennzahlen auf Betriebs- und Produktebene.
Für jede Zertifizierung sollten Sie Folgendes aufbewahren:
Gültige Zertifikate mit Geltungsbereich (Standorte, Produkte, Materialien) und Ablaufdatum.
Änderungsprotokolle, wenn Materialien, Lieferanten oder Prozesse geändert werden.
Querverweise zwischen Zertifikats-IDs und internen Stil-/SKU-Nummern.
4.2 Digitaler Produktpass (DPP) – Vorbereitung Ihres Datenmodells
Unter der ESPR werden Digitale Produktpässe für Textilien nach der Annahme delegierter Rechtsakte und Übergangsfristen obligatorisch. Die Zeitpläne für Textilien werden im Allgemeinen für den Zeitraum 2027–2028 erwartet, mit weiteren Verbesserungen bis 2030–2033.
Für Bademode könnte ein vorausschauendes DPP-Datenmodell mindestens Folgendes umfassen:
DPP-Datenkategorie | Beispielfelder für Bademode |
|---|---|
Identifikation | Stilcode, Saison, Geschlecht/Alter, Größenbereich, Barcode-/QR-Identifikator. |
Materialzusammensetzung | Faseraufschlüsselung (z.B. 78% Polyamid, 22% Elastan), Quelle der recycelten Fasern, Färbe-/Drucktechniken. |
Chemische Konformität | REACH Anhang XVII Referenzen, letztes Prüfdatum, Labor, Ergebnisse der wichtigsten eingeschränkten Substanzen. |
Umweltfußabdruck | Wichtige PEF-Indikatoren (z.B. Klima, Wasser, Ressourcen), falls verfügbar; verwendete Methodik. |
Soziales & Lieferkette | Herkunftsland, ID der Hauptfertigungsstätte, wichtige Tier-1-/Tier-2-Lieferanten, Auditreferenzen. |
Haltbarkeit & Nutzungsphase | Geprüfte UV- und Chlorbeständigkeit, Farbechtheitsgrade, erwartete Nutzungszyklen unter normalem Gebrauch. |
Lebensende | Hinweise zur Recyclingfähigkeit, EPR-Kategoriecode, Rückgabeanweisungen oder Partnerprogramme. |
4.3 Aufzeichnungen & Auditbereitschaft
Zur Unterstützung von Zollkontrollen, Marktüberwachung und Händlerprüfungen pflegen Sie eine strukturierte Compliance-Dokumentenbibliothek pro Stil oder Kollektion:
Material- und Besatzteilspezifikationen mit Lieferanten-IDs und Chargenverfolgung.
Chemische Prüfberichte und REACH-Konformitätserklärungen.
Zertifikatskopien und Auditberichte.
EPR-Registrierungsnummern und Berichtsaufzeichnungen nach Mitgliedstaat.
ESG-/Nachhaltigkeitsberichte (für Gruppen im CSRD-Geltungsbereich).
5. Marktzugang & Erwartungen der Einzelhändler
5.1 Zugang zu EU-Einzelhändlern & Plattformen
Die meisten großen EU-Einzelhändler und Marktplätze kombinieren heutzutage Produktsicherheits- und ESG-Screening, bevor sie neue Bademodenlieferanten aufnehmen. Typische Anforderungen umfassen:
Unterzeichnete Konformitätserklärungen, die auf REACH, anwendbare Produktsicherheitsregeln und Kennzeichnungsgesetze verweisen.
Aktuelle Prüfberichte für repräsentative Bademodenstile und risikobasierte Stichprobenprüfungen jede Saison.
Nachweis der Teilnahme an nationalen EPR-Systemen (sofern bereits vorhanden).
Klare Richtlinien für Umweltwerbung im Einklang mit ECGT und der entstehenden Rechtsprechung.
5.2 Käufererwartungen & Qualitätsstandards
Käufer erwarten Bademode, die:
sicher ist – keine eingeschränkten Chemikalien in bedenklichen Mengen enthält.
leistungsstark ist – Form, Farbe und Opazität über mehrere Saisons behält.
rückverfolgbar ist – mit überprüfbaren Informationen darüber, wo und wie sie hergestellt wurde.
ehrlich vermarktet wird – Nachhaltigkeitsaussagen durch Daten, nicht durch Slogans untermauert werden.
5.3 Compliance als Marken优势 nutzen
Marken, die frühzeitig in Ökodesign, DPP-fähige Daten und robuste Dokumentation investieren, können:
Regalplätze gewinnen, wenn Einzelhändler ihre Lieferantenlisten konsolidieren.
Das Risiko von Lieferverzögerungen, Rücksendungen oder Delistings aufgrund mangelnder Compliance reduzieren.
Eine glaubwürdige Nachhaltigkeitsgeschichte erzählen, die durch harte Fakten belegt ist.
Bademode in breitere ESG- und Kreislaufwirtschaftsstrategien über alle Produktlinien hinweg integrieren.
6. Praktische Werkzeuge: Checklisten, Vorlagen & Entscheidungsabläufe
6.1 Einseitige EU-Compliance-Checkliste für Bademode
Bereich | Schlüsselfrage | Nachweise, die Sie vorweisen sollten |
|---|---|---|
Chemikaliensicherheit (REACH) | Haben wir alle Hochrisikokomponenten (Stoffe, Drucke, Gummibänder, Kordeln, Metallbesatzteile) gegen eine aktualisierte RSL getestet? | Labortestberichte nach Stil/Stoff, Lieferantenerklärungen unter Verweis auf REACH Anhang XVII Einträge. |
Materialrückverfolgbarkeit | Können wir Fasern, Farbstoffe und Besatzteile bis zu identifizierten Lieferanten und Chargen zurückverfolgen? | Stückliste, Bestellungen, Lieferantencodes, Rückverfolgbarkeitsmatrix. |
EPR für Textilien | Wissen wir, in welchen Mitgliedstaaten wir „produzierende Unternehmen“ sind und sind wir dort gegebenenfalls registriert? | EPR-Registrierungsnummern, Verträge mit Produzentenverantwortungsorganisationen (PRO), Berichtsvorlagen. |
Umweltwerbung | Sind alle Umweltangaben auf Hangtags und Websites spezifisch, begründet und aktuell? | Interne Begründungsdateien für Behauptungen, Lebenszyklus-/Wirkungsdaten, Nachweis für recycelte Inhalte. |
DPP-Bereitschaft | Könnten wir bei Bedarf einen grundlegenden Digitalen Produktpass für jeden Stil ausfüllen? | DPP-Datenblatt pro Stil, Verknüpfung zwischen PLM-System und QR-/digitalen Identifikatoren. |
Händleranforderungen | Erfüllen wir die strengsten Anforderungen des Händlers in unserem Portfolio bezüglich Tests, Verpackung und ESG-Dokumentation? | Retailer compliance manuals, signed supplier agreements, consolidated obligations checklist. |
6.2 EUDR / Sorgfaltspflichtvorlage für Rohmaterialien (Lite)
Auch wenn Ihre Bademode derzeit größtenteils synthetische Fasern verwendet, ist es bewährte Praxis, die entwaldungsbezogene Sorgfaltspflicht für relevante Materialien zu integrieren. Eine einfache interne Vorlage könnte Spalten enthalten für:
Rohstoff (z.B. Naturkautschuk, Leder, holzbasierte Verpackung).
Lieferant & Herstellungsland.
Von EUDR abgedeckt? (Ja/Nein/Unklar).
Geolokationsdaten verfügbar? (J/N; Art des Nachweises).
Überprüfung der Entwaldungsfreiheit (Zertifizierung, Kartierung, Erklärungen).
Risikobewertung (Niedrig/Mittel/Hoch) und Minderungsmaßnahmen.
6.3 Entscheidungsfluss für Bademoden-Compliance (Textdiagramm)
[Start: Neuer Bademoden-Stil]
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v
1. Umfang & Produktrisiko definieren
- Nur Textilien? Leder/Gummi/Holzanteile?
- Erwachsene vs. Kinder? Hochkontaktbereiche?
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v
2. Chemische Konformität (REACH)
- Alle Materialien & Zutaten abbilden
- RSL & Prüfplan anwenden
- Genehmigen/Ablehnen basierend auf Ergebnissen
|
v
3. EPR & Kennzeichnung
- Herstellerpflichten pro Mitgliedstaat identifizieren
- Faseretikettierung & Pflegeanweisungen prüfen
- EPR-Kategorie & Berichtsfelder vorbereiten
|
v
4. Nachhaltigkeit & Umweltwerbung
- Recyclinganteil und Wirkungsdaten überprüfen
- Behauptungen auf ECGT-Konformität prüfen
- Verpackung, Etiketten und Online-Texte genehmigen
|
v
5. DPP-Datenerfassung (Vorbereitungsphase)
- DPP-Vorlage ausfüllen (Materialien, Tests, Lieferanten)
- Verknüpfung mit QR/ID im PLM-System
|
v
6. Einreichung beim Einzelhändler
- Testberichte, Zertifikate, Erklärungen zusammenstellen
- Strukturierte Daten für jede SKU bereitstellen
|
v
[Stil für EU-Platzierung genehmigt]
6.4 Vorlage für die Compliance-Dokumentenbibliothek
Erstellen Sie für jeden Bademodenstil oder jede Kollektion einen digitalen Ordner mit mindestens:
01 Spezifikationsblätter (Materialien, Konstruktionen, Besatzteile)
02 Lieferantenliste & Betriebs-IDs
03 Chemische Prüfberichte (REACH-relevant)
04 Zertifikatskopien und Auditübersichten
05 Nachweis der EPR-Registrierung & Berichts-Snapshots
06 Begründungsdateien für Nachhaltigkeits- und Umweltansprüche
07 DPP/XLS oder JSON-Export (wenn Ihr System bereit ist)
7. FAQ für Bademodenhersteller
F1. Gibt es eine spezielle „EU-Verordnung 2025“ nur für Bademode?
Nein. Die Compliance für Bademode basiert auf bestehenden und sich entwickelnden horizontalen EU-Regeln für Chemikalien, Abfall, entwaldungsfreie Lieferketten, Ökodesign und Umweltwerbung. Bademode wird als Teil der breiteren Kategorie Textilien und Schuhe behandelt.
F2. Sind OEKO-TEX®- oder GRS-Zertifizierungen obligatorisch?
Sie sind in der EU nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber von Einzelhändlern häufig verlangt und tragen dazu bei, die Sorgfaltspflicht zu demonstrieren. Sie sollten als Werkzeuge verstanden werden, die die Einhaltung von REACH, EPR und anderen Gesetzen unterstützen, nicht ersetzen.
F3. Wann werden Digitale Produktpässe für Textilien obligatorisch?
Die ESPR ist in Kraft, aber textilspezifische delegierte Rechtsakte müssen noch verabschiedet werden. Basierend auf Mitteilungen der Kommission und aktuellen Expertenkommentaren werden obligatorische DPPs für Textilien im Allgemeinen ab den späten 2020er Jahren (um 2027–2028 für die erste Welle) erwartet, gefolgt von fortgeschritteneren Anforderungen bis 2030 und darüber hinaus. Genaue Termine hängen von den endgültigen delegierten Rechtsakten und Übergangsfristen ab.
F4. Was ist die dringendste Maßnahme für eine kleine Bademodenmarke?
Konzentrieren Sie sich auf ein robustes REACH-Compliance- und Testprogramm, eine genaue Kennzeichnung und eine klare, überprüfbare Nachhaltigkeitskommunikation. Beginnen Sie parallel damit, die Daten zu erfassen, die Sie später für die Textil-EPR und DPPs benötigen werden.
F5. Benötigen wir spezialisierte Rechtsberatung?
Für strategische Entscheidungen (z.B. Anwendbarkeit der EUDR, vertragliche Zuweisung von EPR-Kosten oder komplexe Umweltansprüche) ist es ratsam, Rechtsbeistand mit Erfahrung in der EU-Produkt-Compliance einzuholen. Dieser Artikel ersetzt keine solche Beratung.
8. Offizielle Referenzen & weiterführende Literatur
Ausgewählte offizielle und primäre Quellen (nicht erschöpfend):
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – konsolidierter Text auf EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/1907/oj/eng
Verordnung (EU) 2018/1513 zur Änderung von REACH Anhang XVII (CMR-Stoffe in Textilien): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32018R1513
Übersicht zur EU-Entwaldungsverordnung – Europäische Kommission: https://environment.ec.europa.eu/topics/forests/deforestation/regulation-deforestation-free-products_en
Abfallrahmenrichtlinie – Änderung zur Einführung der Textil-EPR (Kommission & Rechtliche Zusammenfassungen).
Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel (ECGT): http://data.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj
Nachrichten der Europäischen Kommission zu den Anwendungsdaten der ECGT: https://energy.ec.europa.eu/news/new-eu-rules-empower-consumers-green-transition-enter-force-2024-03-27_en
Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR) – Kommissionsübersicht: https://commission.europa.eu/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/ecodesign-sustainable-products-regulation_en
Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung des Ökodesign-Rahmens (ABl.-Referenz auf EUR-Lex): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj/eng
Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) – Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2464/oj/eng
Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltwerbung COM(2023) 166: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52023PC0166
Offizielle Ressourcen zum Product Environmental Footprint (PEF) – Europäische Kommission / GFS.
ECHA-Leitfäden und Durchsetzungsberichte zu Textilien und Bekleidung (Daten zu chemischer Nicht-Konformität).
Nationale EPR-Systeme für Textilien, z.B. französischer Refashion, niederländischer UPV Textiel, etc.
Diese Referenzliste ist indikativ und nicht erschöpfend. Überprüfen Sie immer, ob Sie die neuesten konsolidierten Fassungen und alle anwendbaren delegierten Rechtsakte oder Durchführungsmaßnahmen konsultieren.
